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Parteiloser Bewerber

Ein parteiloser Bewerber kann:

  1. als Einzelbewerber/Einzelkandidat bei Bundestagswahlen für einen Kreiswahlvorschlag ohne die Unterstützung einer Partei kandidieren,
     
  2. aber auch Bewerber einer Partei bei Bundestagswahlen für einen Kreiswahlvorschlag sein, ohne Mitglied einer Partei zu sein,
     
  3. oder Bewerber einer Partei auf einer Landesliste bei Bundestags-  und Europawahlen sein, ohne Mitglied einer Partei zu sein. 

Rechtsgrundlagen:
Bundestagswahl: §§ 20 Abs. 3, 21 Abs. 1, 27 Abs. 5 BWG
Europawahl: § 10 EuWG

Stand: Januar 2011


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter