Parteiloser Bewerber
Ein parteiloser Bewerber kann:
- als Einzelbewerber/Einzelkandidat bei Bundestagswahlen für einen Kreiswahlvorschlag ohne die
Unterstützung einer Partei kandidieren,
- aber auch Bewerber einer Partei bei Bundestagswahlen für einen Kreiswahlvorschlag sein, ohne
Mitglied einer Partei zu sein,
- oder Bewerber einer Partei auf einer Landesliste bei Bundestags- und Europawahlen sein,
ohne Mitglied einer Partei zu sein.
Rechtsgrundlagen:
Bundestagswahl: §§ 20 Abs. 3, 21 Abs. 1, 27 Abs. 5 BWG
Europawahl: § 10 EuWG
Stand: Januar 2011
Siehe auch:
©2012 Der Bundeswahlleiter