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Persönlichkeitswahl

Die Persönlichkeitswahl ist eine Form der Mehrheitswahl, bei der z.B. bei Bundestagswahlen derjenige Bewerber gewählt wird, der in einem Wahlkreis die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Der gewählte Abgeordnete erhält dadurch ein sog. Direktmandat und ist Vertreter dieses Wahlkreises. Diese Art der Wahl zielt darauf ab, einen Politiker nicht nur wegen seines politischen Programms zu wählen, sondern vielmehr auch wegen seiner Persönlichkeit.

Als Personenwahl sichert die Mehrheitswahl so eine enge persönliche Beziehung des Abgeordneten zu dem Wahlkreis, in dem er gewählt worden ist.
 
Rechtsgrundlage:
Bundestagswahlen: § 1 Abs. 1 BWG
 
Stand: September 2011

Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter