Die Persönlichkeitswahl ist eine Form der Mehrheitswahl, bei der z.B. bei Bundestagswahlen derjenige Bewerber gewählt wird, der in einem Wahlkreis die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Der gewählte Abgeordnete erhält dadurch ein sog. Direktmandat und ist Vertreter dieses Wahlkreises. Diese Art der Wahl zielt darauf ab, einen Politiker nicht nur wegen seines politischen Programms zu wählen, sondern vielmehr auch wegen seiner Persönlichkeit.