Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel
Bei
Bundestagswahlen
- Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich nach der Zahl
der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben.
- Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien
an.
- Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden
Landeslisten.
- Sonstige Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der
Parteien oder der Kennwörter an.
Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: § 30 Abs. 3 BWG
Bei
Europawahlen
- Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln richtet sich in den einzelnen Ländern
nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der
letzten Europawahl mit ihrem Wahlvorschlag in dem betreffenden Land erreicht haben.
- Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der
Wahlvorschlagsberechtigten an.
Rechtsgrundlagen
Europawahl: § 15 Abs. 3 EuWG
Stand: März 2008
Siehe auch:
©2012 Der Bundeswahlleiter