Das Sitzverteilungsverfahren wurde duch das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25.11.2011 (BGBl. I S. 2313) geändert. Die entsprechenden Erläuterungen werden in Kürze hier eingestellt.
Rechtsgrundlagen:
§ 6 BWG
Siehe: Neues Verfahren zur Sitzverteilung im Deutschen Bundestag
http://www.bundeswahlleiter.de/de/aktuelle_mitteilungen/downloads/neues_berechnungsverfahren.pdf
Bei
Europawahlen werden die 99 Sitze für die deutschen Abgeordneten in einem Schritt vergeben.
Bei der Europawahl 2009 wurde erstmals die Sitze nach der
Berechnungsmethode Sainte-Laguë/Schepers verteilt. Bisher wurden diejenigen Wahlvorschläge,
auf die weniger als 5% der Stimmen im Bundesgebiet entfielen, bei der Sitzverteilung der deutschen
Abgeordneten im Europäischen Parlament nicht berücksichtigt. Da das Bundesverfassungsgericht die
der Sperrklausel zugrunde liegende Vorschrift des § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz am 9. November 2011
für nichtig erklärt hat, wird die 5%-Hürde ab der Europawahl 2014 nicht mehr zum Tragen kommen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 EuWG
Eine vollständige Darstellung der drei in Deutschland eingesetzten Sitzzuteilungsverfahren finden Sie in diesem Aufsatz:
Einführung der Berechnungsmethode Sainte-Lague/Schepers für die Verteilung der Sitze bei Europa- und Bundestagswahl
Neues
Sitzzuteilungsverfahren bei Bundestags- und Europawahl (PDF, 133 KB)
Stand: Dezember 2011