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Sitzverteilung

Das Sitzverteilungsverfahren wurde duch das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25.11.2011 (BGBl. I S. 2313) geändert. Die entsprechenden Erläuterungen werden in Kürze hier eingestellt.

Rechtsgrundlagen:
§ 6 BWG

Siehe: Neues Verfahren zur Sitzverteilung im Deutschen Bundestag

  http://www.bundeswahlleiter.de/de/aktuelle_mitteilungen/downloads/neues_berechnungsverfahren.pdf


Bei Europawahlen werden die 99 Sitze für die deutschen Abgeordneten in einem Schritt vergeben. Bei der Europawahl 2009 wurde erstmals die Sitze nach der Berechnungsmethode Sainte-Laguë/Schepers verteilt. Bisher wurden diejenigen Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der Stimmen im Bundesgebiet entfielen, bei der Sitzverteilung der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament nicht berücksichtigt. Da das Bundesverfassungsgericht die der Sperrklausel zugrunde liegende Vorschrift des § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz am 9. November 2011 für nichtig erklärt hat, wird die 5%-Hürde ab der Europawahl 2014 nicht mehr zum Tragen kommen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 EuWG

Eine vollständige Darstellung der drei in Deutschland eingesetzten Sitzzuteilungsverfahren finden Sie in diesem Aufsatz:

Einführung der Berechnungsmethode Sainte-Lague/Schepers für die Verteilung der Sitze bei Europa- und Bundestagswahl 

Neues Sitzzuteilungsverfahren bei Bundestags- und Europawahl (PDF, 133 KB)  
 

Stand: Dezember 2011


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter