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Stimmenkombination/Stimmensplitting

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er den Direktkandidaten in seinem Wahlkreis und mit der Zweitstimme eine Landesliste einer Partei. Die Erst- und Zweitstimme sind nicht miteinander verknüpft. Es bleibt jedem Wahlberechtigten überlassen, ob er Direktkandidat und Landesliste der gleichen Partei wählt.
Wählt er mit der Erst- und Zweitstimme Direktkandidat und Landesliste verschiedener Parteien, dann splittet er seine Stimme.

Bei der Europawahl gibt es nur eine Stimme.

Stand: März 2008


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter