Bei der
Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er
den Direktkandidaten in seinem Wahlkreis und mit der Zweitstimme eine Landesliste einer Partei. Die
Erst- und Zweitstimme sind nicht miteinander verknüpft. Es bleibt jedem Wahlberechtigten
überlassen, ob er Direktkandidat und Landesliste der gleichen Partei wählt.
Wählt er mit der Erst- und Zweitstimme Direktkandidat und Landesliste verschiedener Parteien,
dann splittet er seine Stimme.
Bei der
Europawahl gibt es nur eine Stimme.
Stand: März 2008