Seit der Europawahl 2004 bzw. der Bundestagswahl 2005 ist die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament unvereinbar mit der Eigenschaft als Abgeordneter eines nationalen Parlaments, im Falle der Bundesrepublik Deutschland also des Deutschen Bundestages.
Rechtsgrundlagen
§ 22 Abs. 2 Nr. 13 EuWG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Direktwahlakt
Stand: Dezember 2009
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