Wahlberechtigt und wählbar zum Deutschen Bundestag sind alle mindestens 18 Jahre alten Deutschen i.S. des Art. 116 Abs. 1 GG. Das Wahl- und Wählbarkeitsalter sind seit dem 1. Januar 1975 einheitlich an die Vollendung des 18. Lebensjahres geknüpft. Das Alter für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit bei Bundestagswahlen ist seit 1949 in mehreren Schritten herabgesetzt worden.
Das Wahlalter für die einzelnen Wahljahre
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Alter für Wahlberechtigung |
Alter für Wählbarkeit |
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Wahljahr |
(aktives Wahlrecht) |
(passives Wahlrecht) |
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ab Vollendung des ... |
ab Vollendung des ... |
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1949-1969 |
21. Lebensjahres |
25. Lebensjahres |
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1972 |
18. Lebensjahres |
21. Lebensjahres |
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seit 1976 |
18. Lebensjahres |
18. Lebensjahres |
Stand: März 2008