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Wahlalter

Wahlberechtigt und wählbar zum Deutschen Bundestag sind alle mindestens 18 Jahre alten Deutschen i.S. des Art. 116 Abs. 1 GG. Das Wahl- und Wählbarkeitsalter sind seit dem 1. Januar 1975 einheitlich an die Vollendung des 18. Lebensjahres geknüpft. Das Alter für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit bei Bundestagswahlen ist seit 1949 in mehreren Schritten herabgesetzt worden.

Das Wahlalter für die einzelnen Wahljahre

 

Alter für Wahlberechtigung

Alter für Wählbarkeit

Wahljahr

(aktives Wahlrecht)

(passives Wahlrecht)

 

ab Vollendung des ...

ab Vollendung des ...

     

1949-1969

21. Lebensjahres

25. Lebensjahres

1972

18. Lebensjahres

21. Lebensjahres

seit 1976

18. Lebensjahres

18. Lebensjahres

     
 

Stand: März 2008 


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter