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Wahlbriefumschlag

Der Wahlbriefumschlag wird von der zuständigen Gemeinde bei den Unterlagen für die Briefwahl mitversendet, um vom Briefwähler für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen verwendet zu werden.

Der Wahlbriefumschlag ist rot und etwa 12,0 x 17,6 cm groß. Er wird nach dem Muster der Anlage 11 BWO bzw. nach dem Muster der Anlage 10 EuWO amtlich erstellt. Er enthält die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Gemeindebehörde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle) und die Wahlscheinnummer oder den Wahlbezirk.

In den Wahlbriefumschlag werden der unterschriebene Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag gesteckt. Dann wird er per Post rechtzeitig abgeschickt.

Der Wahlbriefumschlag muss nicht frankiert werden.

Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: § 28 Abs. 3, § 45 Abs. 4 BWO
Europawahl: § 27 Abs. 3, § 38 Abs. 4 EuWO

Stand: Februar 2011


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter