Der Wahlbriefumschlag wird von der zuständigen Gemeinde bei den Unterlagen für die Briefwahl
mitversendet, um vom Briefwähler für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen verwendet zu werden.
Der Wahlbriefumschlag ist rot und etwa 12,0 x 17,6 cm groß. Er wird nach dem Muster der
Anlage 11 BWO bzw. nach dem Muster der Anlage 10 EuWO amtlich erstellt. Er enthält die vollständige
Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Gemeindebehörde, die
den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle) und die Wahlscheinnummer oder den Wahlbezirk.
In den Wahlbriefumschlag werden der unterschriebene Wahlschein und der verschlossene
Stimmzettelumschlag gesteckt. Dann wird er per Post rechtzeitig abgeschickt.
Der Wahlbriefumschlag muss nicht frankiert werden.
Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: § 28 Abs. 3, § 45 Abs. 4 BWO
Europawahl: § 27 Abs. 3, § 38 Abs. 4 EuWO
Stand: Februar 2011