Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland.
Bei Bundestagswahlen ist das Wahlgebiet in 299 Wahlkreise eingeteilt, die wiederum in Wahlbezirke unterteilt sind. Die Wahlkreise sind wahlorganisatorisch von Bedeutung, weil in jedem Wahlkreis mit der Erststimme ein Abgeordneter direkt aus den Kreiswahlvorschlägen gewählt wird. Kreiswahlvorschläge können von politischen Parteien, aber auch von Wählergruppen und Wählervereinigungen eingereicht werden. Für jeden Wahlkreis werden eigene Stimmzettel mit den jeweiligen Kreiswahlvorschlägen erstellt.
Rechtsgrundlagen:
§§ 2 - 5, 18 - 20 BWG
Bei Europawahlen gibt es keine Wahlkreise, das Wahlgebiet ist lediglich in Wahlbezirke unterteilt. Allerdings haben hier die 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland insofern wahlorganisatorische Bedeutung, als Parteien und sonstige politische Vereinigungen sowohl Bundeslisten (gemeinsame Listen für alle Länder) als auch Landeslisten (Listen für ein Land) einreichen können. Daher werden für jedes Bundesland eigene Stimmzettel ausgegeben.
Rechtsgrundlagen:
§§ 3, 8 EuWG
Stand: März 2008