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Wahlkostenerstattung

Der Bund erstattet für Bundestags- und Europawahlen den Ländern zugleich für ihre Gemeinden die durch die Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben. Die Kosten für die Versendung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen sowie die Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände werden den Ländern im Wege der Einzelabrechnung ersetzt. Die übrigen Kosten werden durch einen festen Betrag je Wahlberechtigten erstattet. Er beträgt für Gemeinden bis 100 000 Wahlberechtigte 0,48 Euro und für Gemeinden mit mehr als 100 000 Wahlberechtigten 0,74 Euro. 

Für die Durchführung der bisherigen Bundestagswahlen hat der Bund den Ländern folgende Beträge erstattet: 

1949:

(Kosten wurden von den Ländern getragen)
1953:

2 367 000 €

1957:

2 687 000 €

1961:

3 496 000 €

1965:

4 543 000 €

1969:

6 238 000 €

1972:

12 365 000 €

1976:

18 209 000 €

1980:

24 168 000 €

1983:

29 457 000 €

1987:

30 295 000 €

1990:

46 234 000 €

1994:

50 450 000 €

1998:

58 439 000 €

2002:

62 726 623 €

2005:

62 895 793 €

2009: 66 826 264 €


  Für die Durchführung der Europawahlen hat der Bund den Ländern folgende Beträge erstattet: 

1999:

52 692 394 €

2004:

56 600 893 €

2009: 61 832 549 €

Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: § 50 BWG
Europawahl: § 25 EuWG

Stand: Dezember 2011

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