Ein Wahlkreisbewerber stellt sich in einem Wahlkreis für ein Direktmandat im Bundestag zur Wahl.
Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht
Mitglied einer anderen Partei ist und wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines
Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu
gewählt worden ist.
Auch Parteilose können sich als sog. Einzelbewerber/-kandidaten für ein Direktmandat in einem
Wahlkreis zur Wahl stellen, wenn 200 Wahlberechtigte desselben Wahlkreises deren Vorhaben durch
Unterschrift unterstützen.
Rechtsgrundlagen:
Bundestagswahl: §§ 20, 21 BWG
Stand: April 2011