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Wahlkreisbewerber

Ein Wahlkreisbewerber stellt sich in einem Wahlkreis für ein Direktmandat im Bundestag zur Wahl.

Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.

Auch Parteilose können sich als sog. Einzelbewerber/-kandidaten für ein Direktmandat in einem Wahlkreis zur Wahl stellen, wenn 200 Wahlberechtigte desselben Wahlkreises deren Vorhaben durch Unterschrift unterstützen.

Rechtsgrundlagen:
Bundestagswahl: §§ 20, 21 BWG

Stand: April 2011


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter