Die Wahlleiter sind neben den Wahlausschüssen vom Bundeswahlgesetz vorgesehene Wahlorgane. Sie
stellen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl
sicher.
Neben dem Bundeswahlleiter für das gesamte Wahlgebiet gibt es in jedem Bundesland einen
Landeswahlleiter und i.d.R. in jedem Wahlkreis einen Kreiswahlleiter. Für mehrere benachbarte
Wahlkreise kann auch ein gemeinsamer Kreiswahlleiter berufen werden.
Für die Wahlbezirke werden Wahlvorsteher berufen.
Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: §§ 8, 9 BWG; §§ 1 - 3 BWO
Europawahl: § 5 EuWG; §§ 1 - 3 EuWO
Stand: September 2011