:: Barrierefreiheit :: Seitenübersicht :: Kontakt :: Impressum
Flagge der Bundesrepublik Deutschland Außenansicht des Deutschen Reichstages in Berlin Plenarsaal des Deutschen Bundestages Plenarsaal des Europäischen Parlaments Außenansicht des Europäischen Parlaments in Straßburg Flagge der Europäischen Union
:: English
Home  >  A  |  B  |  C  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  Q  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  X - Z
Wahlleiter

Die Wahlleiter sind neben den Wahlausschüssen vom Bundeswahlgesetz vorgesehene Wahlorgane. Sie stellen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl sicher.

Neben dem Bundeswahlleiter für das gesamte Wahlgebiet gibt es in jedem Bundesland einen Landeswahlleiter und i.d.R. in jedem Wahlkreis einen Kreiswahlleiter. Für mehrere benachbarte Wahlkreise kann auch ein gemeinsamer Kreiswahlleiter berufen werden.

Für die Wahlbezirke werden Wahlvorsteher berufen.

Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: §§ 8, 9 BWG; §§ 1 - 3 BWO
Europawahl: § 5 EuWG; §§ 1 - 3 EuWO

Stand: September 2011


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter