In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Wahlpflicht. Anders ist dies beispielsweise in Belgien, Griechenland und Luxemburg. Bei nicht genügender Begründung für das Fernbleiben von der Wahl wird in diesen Staaten z.B. eine Geldstrafe verhängt. Nach deutscher Auffassung würde die Wahlpflicht der Wahlfreiheit zuwiderlaufen. Selbstverständlich besteht eine gewisse moralische Pflicht, an der Wahl teilzunehmen ("Wahlrecht ist Wahlpflicht").
Stand: März 2008
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