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Wahlprüfungsausschuss

Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Für die Entscheidungen des Bundestages über Wahlprüfungsangelegenheiten ist der Wahlprüfungsausschuss vorbereitendes Beschlussorgan des Bundestages.

Der Wahlprüfungsausschuss wird für die Dauer einer Wahlperiode eingesetzt. Er verhandelt mündlich und in öffentlicher Sitzung. Über das Ergebnis berät er jedoch geheim. Der Beschluss wird dann schriftlich festgehalten  und dem Bundestag zugeleitet.

Rechtsgrundlage:
Bundestagswahl: Art. 41 Abs. 1 Satz 1 GG, § 49 BWG, WPrüfG
Europawahl: § 26 EuWG

Stand: September 2011


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter