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Wahlurne

Eine Wahlurne ist ein geschlossener Behälter mit Schlitz zur Durchführung einer geheimen Wahl mit Stimmzetteln.
Die Wahlurne muss verschließbar sein.

Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: § 51 BWO
Europawahl: § 44 EuWO

Stand: April 2008

©2012 Der Bundeswahlleiter