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Wahlverfahren

Die Wahl des Bundestages erfolgt nach einem kombinierten Verfahren aus Mehrheitswahlrecht (Erststimme) und Verhältniswahlrecht (Zweitstimme).

 Die Wahl zum Europäischen Parlament ist eine Verhältniswahl auf der Grundlage von Listen. Anders als bei Bundestagswahlen hat hierbei jeder Wähler nur eine Stimme.

  

Rechtsgrundlagen:
Bundestagswahlen: §§ 1, 4, 6 BWG
Europawahlen: §§ 2, 8 EuWG

  

Stand: Mai 2011

Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter