Wahlverfahren
Die Wahl des Bundestages erfolgt nach einem kombinierten Verfahren aus Mehrheitswahlrecht
(Erststimme) und Verhältniswahlrecht (Zweitstimme).
Die Wahl zum Europäischen Parlament ist eine Verhältniswahl auf der Grundlage von
Listen. Anders als bei Bundestagswahlen hat hierbei jeder Wähler nur eine Stimme.
Rechtsgrundlagen:
Bundestagswahlen: §§ 1, 4, 6 BWG
Europawahlen: §§ 2, 8 EuWG
Stand: Mai 2011
Siehe auch:
©2012 Der Bundeswahlleiter