Die Wahllokale für die Bundestagswahl sind von 8.00 bis 18.00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet.
Der Landeswahlleiter kann im Einzelfall, sofern besondere Gründe es erfordern, die Wahlzeit
mit einem früheren Beginn festsetzen.
Für die Europawahlen gelten sie gleichen Regelungen.
Rechtsgrundlagen:
Bundestagswahl: § 47 BWO
Europawahl: § 40 EuWO
Stand: April 2011