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Wahlzeit

Die Wahllokale für die Bundestagswahl sind von 8.00 bis 18.00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet.

Der Landeswahlleiter kann im Einzelfall, sofern besondere Gründe es erfordern, die Wahlzeit mit einem früheren Beginn festsetzen.

Für die Europawahlen gelten sie gleichen Regelungen.

Rechtsgrundlagen:
Bundestagswahl: § 47 BWO
Europawahl: § 40 EuWO

Stand: April 2011


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter