Wird im Wahlprüfungsverfahren eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt, so wird sie
entsprechend der Entscheidung wiederholt. Auf Grund der Wiederholungswahl wird das Wahlergebnis neu
festgestellt.
Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: § 44 BWG, § 83 BWO
Europawahl: § 4 EuWG i.V.m. § 44 BWG; § 76 EuWO
Stand: April 2008
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