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Wiederholungswahl

Wird im Wahlprüfungsverfahren eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt, so wird sie entsprechend der Entscheidung wiederholt. Auf Grund der Wiederholungswahl wird das Wahlergebnis neu festgestellt.

Rechtsgrundlagen
Bundestagswahl: § 44 BWG, § 83 BWO 
Europawahl: § 4 EuWG i.V.m. § 44 BWG; § 76 EuWO

Stand: April 2008

©2012 Der Bundeswahlleiter