:: Barrierefreiheit :: Seitenübersicht :: Kontakt :: Impressum
Flagge der Bundesrepublik Deutschland Außenansicht des Deutschen Reichstages in Berlin Plenarsaal des Deutschen Bundestages Plenarsaal des Europäischen Parlaments Außenansicht des Europäischen Parlaments in Straßburg Flagge der Europäischen Union
:: English
Home  >  A  |  B  |  C  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  |  J  |  K  |  L  |  M  |  N  |  O  |  P  |  Q  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  |  X - Z
Zusammentritt

des Deutschen Bundestages
Der neu gewählte Deutsche Bundestag muss nach Art. 39 Abs. 2 GG spätestens am 30. Tage nach der Wahl zusammentreten. Dies ist gleichzeitig die konstituierende Sitzung des Deutschen Bundestages.
Die konstituierende Sitzung des 17. Deutschen Bundestages fand am 27.10.2009 statt.
 

des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament konstituiert sich gem. Art. 11 Abs. 3 des Direktwahlaktes ebenfalls mit seinem ersten Zusammentritt und zwar am ersten Dienstag nach Ablauf eines Monats ab Ende des Wahlzeitraums. 
Die konstituierende Sitzung des Europäischen Parlaments fand am 14. Juli 2009 statt.
 

Stand: Dezember 2009


Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter