des
Deutschen Bundestages
Der neu gewählte Deutsche Bundestag muss nach Art. 39 Abs. 2 GG spätestens am 30. Tage
nach der Wahl zusammentreten. Dies ist gleichzeitig die konstituierende Sitzung des Deutschen
Bundestages.
Die konstituierende Sitzung des 17. Deutschen Bundestages fand am 27.10.2009 statt.
des
Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament konstituiert sich gem. Art. 11 Abs. 3 des Direktwahlaktes
ebenfalls mit seinem ersten Zusammentritt und zwar am ersten Dienstag nach
Ablauf eines Monats ab Ende des Wahlzeitraums.
Die konstituierende Sitzung des Europäischen Parlaments fand am 14. Juli
2009 statt.
Stand: Dezember 2009