Ein Bewerber auf einem Kreiswahlvorschlag bzw. auf einer Landesliste muss seine Zustimmung zur Kandidatur schriftlich auf einem amtlichen Vordruck erklären und persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Durch die Zustimmungserklärung soll verhindert werden, dass jemand ohne sein Einverständnis als Wahlbewerber vorgeschlagen wird und hierdurch in seinem Persönlichkeitsrecht sowie seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht verletzt wird. Die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich.
Rechtsgrundlagen:
Bundestagswahl: §§ 20, 27 BWG, §§ 34, 39 BWO
Europawahl: § 11 EuWG, § 32 EuWO
Stand: Dezember 2009
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