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Zweitstimme

Die Zweitstimme bei Bundestagswahlen wird auf der rechten Stimmzettelhälfte (Blaudruck) abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei (Landesliste). Unter dem Parteinamen sind die ersten fünf Bewerber der Landesliste aufgeführt. Die Zweitstimme ist – vorbehaltlich der sich aus dem BWG ergebenden Abweichungen (insbesondere Überhangmandate) – für die Sitzverteilung ausschlaggebend. Nur Parteien können Landeslisten einreichen. Nach der Zahl der Zweitstimmen im Bundesgebiet bzw. in den Ländern errechnet sich die Zahl der Sitze für die Parteien.

Rechtsgrundlagen
§§ 4, 6, 27, 30 BWG, § 45 BWO

Bei Europawahlen gibt es nur eine Stimme.


 

Stand: April 2008

 
Siehe auch: ©2012 Der Bundeswahlleiter