Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Parlamente der einzelnen Bundesländer heißen in den dreizehn Flächenstaaten Landtag, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft sowie Abgeordnetenhaus in Berlin.
Die Landesparlamente werden - wie der Bundestag - in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Auch Grundprinzipien wie das Verhältniswahlrecht und die Fünf-Prozent-Klausel gelten ebenso für die Landtagswahlen.
Die Einzelheiten der Landtagswahlen unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich. Sie sind in den Landesverfassungen, den Landeswahlgesetzen und den Landeswahlordnungen festgelegt. So beträgt etwa die Wahlperiode je nach Bundesland vier oder fünf Jahre. Zudem können sich alle Landtage im Gegensatz zum Bundestag unter bestimmten Voraussetzungen selbst auflösen. Auch die Wahlsysteme sind unterschiedlich: Einige Länder haben eine einfache Verhältniswahl mit nur einer Stimme. Die meisten Länder folgen jedoch dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl, wonach die Wähler mit der Erststimme über einen Wahlkreiskandidaten und mit der Zweitstimme über eine Parteiliste entscheiden. Die Gewichtung von Direkt- und Listenmandaten ist ebenfalls unterschiedlich geregelt. Weitere Unterschiede bestehen in der genauen Anwendung der Fünf-Prozent-Klausel, die zum Beispiel in Bremen getrennt für die Stadtgebiete Bremens und Bremerhavens gewertet wird. Zudem gibt es in einigen Bundesländern Ausnahmen für Minderheiten, etwa in Brandenburg für Sorben und in Schleswig-Holstein für den Südschleswigschen Wählerverband.
Die Sitzzuteilung erfolgt ebenfalls nach verschiedenen Verfahren. Niedersachsen, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein wenden das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt an, während Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen das Verfahren nach Hare/Niemeyer einsetzen. Das für die nächsten Bundestags- und Europawahlen vorgesehene Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers wird bereits in Hamburg und Bremen verwendet, bei den nächsten Landtagswahlen auch in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie
Da der Bundeswahlleiter nur für Bundestags- und Europawahlen zuständig ist, handelt es sich hierbei lediglich um Landesergebnisse. Falls Sie detailliertere Ergebnisse benötigen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Landeswahlleiter.
©2012 Der Bundeswahlleiter