:: Barrierefreiheit :: Seitenübersicht :: Kontakt :: Impressum
Flagge der Bundesrepublik Deutschland Außenansicht des Deutschen Reichstages in Berlin Plenarsaal des Deutschen Bundestages Plenarsaal des Europäischen Parlaments Außenansicht des Europäischen Parlaments in Straßburg Flagge der Europäischen Union
:: English

 

Das Recht, Wahlvorschläge einzureichen (Wahlvorschlagsrecht), ist Kernstück des Wahlrechts.

 

Träger eines Wahlvorschlags für eine Europawahl können Parteien oder sonstige politische Vereinigungen sein.

Träger eines Wahlvorschlags für eine Bundestagswahl können sowohl Parteien als auch Wahlberechtigte sein.

©2009 Der Bundeswahlleiter