Das Recht, Wahlvorschläge einzureichen (Wahlvorschlagsrecht), ist Kernstück des Wahlrechts.
Träger eines Wahlvorschlags für eine Europawahl können Parteien oder sonstige politische Vereinigungen sein.
Träger eines Wahlvorschlags für eine Bundestagswahl können sowohl Parteien als auch Wahlberechtigte sein.