:: Barrierefreiheit :: Seitenübersicht :: Kontakt :: Impressum
Flagge der Bundesrepublik Deutschland Außenansicht des Deutschen Reichstages in Berlin Plenarsaal des Deutschen Bundestages Plenarsaal des Europäischen Parlaments Außenansicht des Europäischen Parlaments in Straßburg Flagge der Europäischen Union
:: English

Wahlteilnahme

 

Das Recht, Wahlvorschläge einzureichen (Wahlvorschlagsrecht) und damit an Wahlen teilzunehmen, ist Kernstück des Wahlrechts. 

Träger eines Wahlvorschlags für eine Bundestagswahl können sowohl Parteien als auch Wahlberechtigte sein. Hier finden Sie Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2013

Träger eines Wahlvorschlags für eine Europawahl können Parteien oder sonstige politische Vereinigungen sein. Informationen hierzu folgen demnächst.

 

©2012 Der Bundeswahlleiter