Das Recht, Wahlvorschläge einzureichen (Wahlvorschlagsrecht) und damit an Wahlen teilzunehmen, ist Kernstück des Wahlrechts.
Träger eines Wahlvorschlags für eine Bundestagswahl können sowohl Parteien als auch Wahlberechtigte sein. Hier finden Sie Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2013.
Träger eines Wahlvorschlags für eine Europawahl können Parteien oder sonstige politische Vereinigungen sein. Informationen hierzu folgen demnächst.
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