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Die Aufgaben des Bundeswahlleiters

Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesministerium des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. In Fortführung einer alten Tradition, die bis zu den Reichstagswahlen zurückreicht, wird regelmäßig der Präsident des Statistischen Bundesamtes mit den Aufgaben des Bundeswahlleiters betraut.

Zu den Aufgaben des Bundeswahlleiters gehört insbesondere

Bundeswahlleiter für Bundestagswahlen und für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland ist seit 1. August 2008 der Präsident des Statistischen Bundesamtes Roderich Egeler.

©2012 Der Bundeswahlleiter