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Dr. Dr. h.c. Gerhard Fürst – Präsident und Bundeswahlleiter von 1948/1953 bis 1964

Dr. Dr. H.c. Gerhard FuerstDr. Dr. Gerhard Fürst, der erste Präsident des Statistischen Bundesamtes, wurde am 1. Mai 1897 in Berlin geboren und starb am 27. Juli 1988 in Wiesbaden. 
1914 absolvierte Dr. Dr. Gerhard Fürst das Kriegsabitur. Nach Kriegsdienst und Gefangenschaft von 1914 bis 1920 studierte er Staats- und Wirtschaftswissenschaften in Berlin, 1923 erfolgte die Promotion zum Dr. rer. pol. 
1923 trat Dr. Dr. Gerhard Fürst als wissenschaftlicher Mitarbeiter in das Statistische Reichsamt Berlin ein. Zuerst befasste er sich mit der Lohnstatistik, später mit der Vorbereitung und Auswertung der Volks- und Berufszählung. 1930 ging Dr. Dr. Fürst nach Genf, wo er bis 1939 als Sekretär des „Ausschusses Statistischer Sachverständiger“ beim Völkerbund für die Veröffentlichungen zuständig war. Nach einer zwischenzeitlichen Tätigkeit beim Generalkonsulat in Genf kehrte er 1940 nach Berlin zurück. Bei der IG-Farben Industrie lernte Dr. Dr. Gerhard Fürst die Nutzersei-te der Statistik kennen. Von 1940 bis 1945 war er bei der IG Farben Industrie Marktbeobachter in der Volkswirtschaftlichen Abteilung. 1945 wurde Dr. Dr. Fürst der Aufbau und die Leitung des Hessischen Statistischen Landesamtes übertragen.
1948 entstand das Statistische Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, zu dessen Leiter Dr. Dr. Gerhard Fürst ernannt wurde. 1949 wurde das Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in „Statistisches Bundesamt“ umbenannt und Dr. Dr. Fürst wurde dessen Präsident.
Zum ersten Bundeswahlleiter wurde Herr Dr. Dr. h.c. Gerhard Fürst am 15. Juli 1953 ernannt.
Im „Wahlgesetz zum zweiten Bundestag und zur Bundesversammlung“ vom 8. Juli 1953 war der Bundeswahlleiter als Wahlorgan erstmals normiert. Seine Aufgaben wurden im 1956 folgenden „Bundeswahlgesetz“ und der gesetzlichen Fortentwicklung dieses Gesetzes bis in die heutige Zeit immer wieder erweitert bzw. konkretisiert.
Unter Führung von Dr. Dr. Gerhard Fürst fanden die drei Bundestagswahlen am 06.09.1953, 15.09.1957 (Erweiterung des Wahlgebietes auf das Saarland und erstmalige Möglichkeit der Wahl per Briefwahl) und 17.09.1961 (erstmaliger Einsatz von Wahlgeräten) statt.

©2011 Der Bundeswahlleiter