Mitteilungen des Bundeswahlleiters

21. Januar 2021

Bundestagswahl 2021: Deutsche im Ausland – Antragsformular verfügbar

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Das Antragsformular „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche“ steht jetzt zur Verfügung. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde, in der sie bzw. er zuletzt in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet war, im Original übermittelt werden.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 5. September 2021) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Viele Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bieten zur Beschleunigung an, die Beförderung der Wahlbriefe vom Ausland nach Deutschland zu übernehmen. Informationen hierüber können entweder direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung erfragt oder demnächst in unserem Internetangebot eingesehen werden.

Nähere Informationen zur Wahlteilnahme von Deutschen im Ausland an der Bundestagswahl 2021 finden Sie ebenfalls auf der Themenseite „Informationen für Wählerinnen und Wähler – Deutsche im Ausland“.