Bundestagswahl 2017

Wahlprüfung

Das Grundgesetz gibt vor, dass die Wahlprüfung Sache des Bundestages ist. Seine Aufgabe ist es zu überprüfen, ob das festgestellte Ergebnis der Wahl rechtmäßig zustande gekommen ist.

Der Bundestag wird jedoch nur auf Einspruch hin tätig.

Rechtsgrundlagen

Artikel 41 GG
§ 49 BWG
WahlPrG
§ 48 BVerfGG