Bundestagswahl 2017

Termine und Fristen

Termin Ereignis
Mo, 19.06.2017 18:00
(97. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag – bis 18:00 Uhr – für die Anzeige der Beteiligung an der Wahl beim Bundeswahlleiter durch Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren
Fr, 07.07.2017
(79. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag für die Feststellung und Bekanntgabe
  1. welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren
  2. welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien durch den Bundeswahlausschuss anzuerkennen sind
Di, 11.07.2017
(75. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag für die Einlegung der Beschwerde einer Partei oder Vereinigung beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses, die sie an der Einreichung von Wahlvorschlägen hindert
Mo, 17.07.2017 18:00
(69. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag – bis 18:00 Uhr – für die Einreichung
  1. der Kreiswahlvorschläge beim Kreiswahlleiter und
  2. der Landeslisten beim Landeswahlleiter
Do, 27.07.2017
(59. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vorgenannte Beschwerde
Fr, 28.07.2017
(58. Tag vor der Wahl)  
  1. Fristablauf
    1. für die Zurücknahme oder Änderung eines Wahlvorschlages
    2. für die Beseitigung von Mängeln des Wahlvorschlages, die seine Gültigkeit nicht berühren
       
  2. Entscheidung über die Zulassung
    1. des Kreiswahlausschusses zu Kreiswahlvorschlägen
    2. des Landeswahlausschusses zu Landeslisten
       
  3. Frühester Termin für die Erteilung von Wahlscheinen
Mo, 31.07.2017
(55. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag für die Einlegung von Beschwerden
  1. an den Landeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlages
  2. an den Bundeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste
Do, 03.08.2017
(52. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag für die Entscheidung
  1. des Landeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung eines Kreiswahlvorschlags
  2. des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer Landesliste
Mo, 07.08.2017
(48. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung
  1. der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter
  2. der zugelassenen Landeswahlvorschläge durch den Landeswahlleiter
So, 13.08.2017
(42. Tag vor der Wahl)  
Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind
So, 03.09.2017
(21. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag für die
  1. Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis
  2. Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden (Deutsche im Ausland)
Mo, 04.09.2017 bis Fr, 08.09.2017
(20. bis 16. Tag vor der Wahl)  
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
Do, 14.09.2017
(10. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses
Sa, 16.09.2017
(8. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an den Kreiswahlleiter gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen
Mo, 18.09.2017
(6. Tag vor der Wahl)  
Spätester Termin für die öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren
Mi, 20.09.2017
(4. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag für die Entscheidung des Kreiswahlleiters über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
Fr, 22.09.2017 18:00
(2. Tag vor der Wahl)  
Letzter Tag – bis 18:00 Uhr – für die Beantragung von Wahlscheinen
So, 24.09.2017
(Wahltag)  
  1. Stimmabgabe in der Zeit ab 08:00 bis 18:00 Uhr
  2. bis 15:00 Uhr – Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 25 Abs. 2 BWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung)
  3. 18:00 Uhr spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
  4. nach 18:00 Uhr Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses durch den Bundeswahlleiter
Ab Mo, 25.09.2017
(nach dem Wahltag)  
    1. Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses und des im Wahlkreis Gewählten durch den Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
    2. Benachrichtigung der im Wahlkreis Gewählten durch die Kreiswahlleiter
       
  1. Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land durch den Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
     
    1. Feststellung des Gesamtergebnisses der Landeslistenwahl und der gewählten Landeslistenbewerber durch den Bundeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
    2. Benachrichtigung der auf den Landeslisten Gewählten durch die Landeswahlleiter
       
  2. Öffentliche Bekanntmachung
    1. des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und des Namens des gewählten Wahlkreisbewerbers durch den Kreiswahlleiter
    2. des endgültigen Wahlergebnisses im Land und der Namen der im Land gewählten Bewerber durch den Landeswahlleiter
    3. des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet, der Verteilung der Sitze auf die Parteien, gegliedert nach Ländern, sowie der im Wahlgebiet gewählten Bewerber durch den Bundeswahlleiter
Spätestens am Di, 24.10.2017
(30. Tag nach der Wahl)  
Gewählte Bewerber erwerben die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages
Fr, 24.11.2017
(2 Monate nach der Wahl)  
Letzter Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleiter, den Bundeswahlleiter und den Präsidenten des Bundestages