Europawahl 2024

Informationen für Wahlbewerbende zur Teilnahme an der Europawahl

Die Teilnahme an Wahlen zum Europäischen Parlament richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach den Vorschriften des Europawahlgesetzes in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz und der Europawahlordnung.

Aufstellung der Wahlvorschläge

Einreichung der Wahlvorschläge

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 18. März 2024 um 18:00 Uhr.

Die im Wahlverfahren vorgegebenen Fristen sind nur gewahrt, wenn die einzureichenden Unterlagen in Schriftform vorgelegt werden. Die Schriftform ist nur gegeben, wenn die schriftlich einzureichenden Unterlagen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind und bei dem zuständigen Wahlorgan im Original vorliegen; eine Übermittlung auf elektronischem Weg oder mit Fax ist deshalb nicht ausreichend.

Zulassung der Wahlvorschläge