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Pressemitteilung Nr. 27/17 vom 20. September 2017

Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2017

WIESBADEN – Wie bei bisherigen Bundestagswahlen wird auch bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, werden dabei in 2.741 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Ländern ermittelt. Das Wahlgeheimnis der einzelnen Wählerinnen und Wähler ist auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2017 werden voraussichtlich im Januar 2018 vorliegen.

Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Bundestags- und Europawahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen, altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wähler/-innen und Nichtwähler/-innen im Bundesgebiet und in den einzelnen Ländern analysiert werden. Auf diese Weise wird ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen.

Die repräsentative Wahlstatistik wird nicht in allen Wahlbezirken durchgeführt. Aus den rund 73.500 Urnenwahlbezirken werden 2.261 und aus den rund 14.500 Briefwahlbezirken rund 480 Wahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen verwendet. Außerdem werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis Wahlberechtigte und Wähler/-innen nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.

Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: Die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Urnenwahlbezirke müssen bei der Bundestagswahl 2017 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen, Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Bundestagswahl 2013 mindestens 400 Wählerinnen beziehungsweise Wähler aufgewiesen haben. Darüber hinaus dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.

Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Bundestagswahl 2017 stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters zur Verfügung: www.bundeswahlleiter.de.

 

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt