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Pressemitteilung Nr. 03/21 vom 12. März 2021

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben in Gruppe 3 Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung

WIESBADEN – Nach der am 11. März 2021 im Bundesanzeiger verkündeten Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben nun auch Personen, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

„Ich begrüße die Regelung sehr“, erklärt Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel. „Der Schutz von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ist von großer Wichtigkeit.“

 

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