Presse

Pressemitteilung Nr. 03/22 vom 17. November 2022

Wahlwiederholung in Berlin: Unterschiedliche Wahltermine auf Landes- und Bundesebene

WIESBADEN/BERLIN – Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 16. November 2022 die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Berliner Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Nach dem Berliner Landeswahlgesetz müssen diese Wahlen nun binnen einer Frist von 90 Tagen in ganz Berlin wiederholt werden. Denkbar wäre laut einer Mitteilung des Berliner Landeswahlleiters als Wahltermin der 12. Februar 2023.

„Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs geht einher, dass einige Berlinerinnen und Berliner voraussichtlich an zwei Tagen an die Urnen gerufen werden – nämlich diejenigen, die auch von der Wiederholung der Bundestagswahl betroffen sind. Die Wahltermine auf Landes- und Bundesebene können nicht zusammengelegt werden, da die Wiederholung der Bundestagswahl anderen Fristen unterliegt, sowohl beim zweistufigen Wahlprüfungsverfahren als auch bei der Durchführung der Wahl. Die zweimonatige Frist zur Einreichung von Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht läuft noch. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs beginnt aber bereits jetzt die Frist zur Durchführung der Wahlen auf Landesebene“, so Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel.

Anders als das Wahlprüfungsverfahren auf Landesebene, bei dem direkt der Verfassungsgerichtshof entscheidet, sieht die Wahlprüfung der Bundestagswahl ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst prüft der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages eingegangene Einsprüche und bereitet eine Entscheidung vor. Anschließend entscheidet das Plenum des Deutschen Bundestages durch Beschluss. Diese Entscheidung des Plenums ist am 10. November 2022 erfolgt. Seither kann gegen diesen Beschluss Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Hierfür haben Beschwerdeberechtigte zwei Monate Zeit.

Sofern keine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben wird, wird die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Januar 2023 bestandskräftig. Die Wiederholung der Bundestagswahl muss dann nach spätestens 60 Tagen stattfinden, im Falle Berlins wäre demnach der 5. März 2023 der letztmögliche Wiederholungstermin für die Bundestagswahl. Eine Bestimmung des konkreten Wahltags obliegt dem Berliner Landeswahlleiter.

Für den Fall, dass eine oder mehrere Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden, ist der Wahltermin entsprechend später. Dann wäre offen, wann und gegebenenfalls auch in welchem Umfang die Bundestagswahl in Berlin wiederholt wird. Die Dauer eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts.

 

Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiter.de/kontakt