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Pressemitteilung Nr. 09/21 vom 10. Juni 2021

Bundestagswahl 2021: Erforderliche Unterstützungsunterschriften reduziert

WIESBADEN – Mit der am 9. Juni 2021 verkündeten Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl I S. 1482) wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf jeweils ein Viertel reduziert. Grund sind die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen erschwerten Bedingungen für die Bundestagswahl 2021. Die Regelung tritt am 10. Juni 2021 in Kraft.

Zur Bundestagswahl 2021 sind den Wahlvorschlägen damit Unterstützungsunterschriften in mindestens nachfolgend genannter Anzahl beizufügen:

  1. Landeslisten
Land Anzahl
Baden-Württemberg 500
Bayern 500
Berlin 500
Brandenburg 500
Bremen 119
Hamburg 324
Hessen 500
Mecklenburg-Vorpommern 331
Niedersachsen 500
Nordrhein-Westfalen 500
Rheinland-Pfalz 500
Saarland 194
Sachsen 500
Sachsen-Anhalt 464
Schleswig-Holstein 500
Thüringen 442
  1. Kreiswahlvorschläge von Parteien und andere Kreiswahlvorschläge: 50

Nähere Informationen zum Thema Unterstützungsunterschriften stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters zur Einsicht bereit.

 

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