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Pressemitteilung Nr. 11/21 vom 29. Juni 2021

Bundestagswahl 2021: Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien

WIESBADEN – Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel hat den Bundeswahlausschuss zu seiner regulären ersten Sitzung zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags eingeladen. In der öffentlichen Sitzung berät und entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 26. September 2021. Sie findet am Donnerstag, den 8. Juli 2021, ab 9:00 Uhr und am Freitag, den 9. Juli 2021, ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.

Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest

  1. welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften vorlegen zu müssen.
  2. welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl des 20. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind. 

Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten werden.

Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 21. Juni 2021, 18:00 Uhr haben – wie bereits am 22. Juni 2021 mitgeteilt – 87 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2021 angezeigt (2017: 63 Beteiligungsanzeigen).

Zur Sitzung des Bundeswahlausschusses ist auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie außer Medienvertreterinnen und -vertretern kein Publikum zugelassen. Die Öffentlichkeit der Sitzung ist jedoch gewährleistet, denn sie wird live im Internet unter https://www.bundestag.de übertragen. Ab dem Folgetag ist die Sitzungsaufzeichnung unter https://www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Hinweise für Medienvertreterinnen und -vertreter:

Aufgrund der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen ist die Teilnahme von Medienvertreterinnen und -vertretern vor Ort nur begrenzt möglich.

Bitte melden Sie sich bis zum 5. Juli 2021, 18:00 Uhr, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Telefonnummer und Medium sowie mit einer Kopie des Presseausweises bei der Pressestelle des Bundeswahlleiters an, E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de. Die Zu- beziehungsweise Absagen erfolgen nach Ablauf der Anmeldefrist.

Zudem benötigen grundsätzlich alle Medienvertreterinnen und -vertreter zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Bitte beachten Sie die angesichts der Corona-Pandemie erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Abstands- und Hygienestandards. In den Gebäuden und allen Räumen des Deutschen Bundestages ist es Pflicht, eine FFP2-Gesichtsmaske zu tragen.

 

Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
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