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Pressemitteilung Nr. 30/21 vom 27. August 2021

Bundestagswahl 2021: Wahlberechtigte erhalten Wahlbenachrichtigung bis zum 5. September

WIESBADEN – Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 5. September 2021 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2021 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 15. August 2021 – dem 42. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 26. September 2021 ihre Stimme abgeben können.

„Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel. Vom 6. bis einschließlich 10. September 2021 können Wahlberechtigte das Wählerverzeichnis ihrer Gemeindebehörde zur Nachprüfung während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.

 

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