Presse

Pressemitteilung Nr. 07/2014 vom 25. März 2014

Bundeswahlausschuss entscheidet am 3. April 2014 über Beschwerden

WIESBADEN – In seiner zweiten Sitzung zur Europawahl wird der Bundeswahlausschuss über insgesamt 10 Beschwerden gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen entscheiden.

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, findet die öffentliche Sitzung am Donnerstag, 3. April 2014 um 11:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.

In der Beschwerdeverhandlung werden alle anwesenden Beteiligten gehört. Im Anschluss an die Sitzung gibt der Bundeswahlleiter die Entscheidung des Bundeswahlausschusses bekannt.

Wichtige Hinweise:

Die Sitzung des Bundeswahlausschusses ist öffentlich. Zuschauer der Sitzung müssen vor Betreten der Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei ausweisen.

Medienvertreter ohne Bundestags-Dauerakkreditierung müssen sich im Vorfeld über die Pressestelle des Deutschen Bundestages akkreditieren: http://www.bundestag.de/presse/akkreditierung/index.html. Dort steht ein entsprechendes Antragsformular zum Download bereit.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Bundestages, Telefon: 030 227-37171.

Vertreter von Hörfunk und Fernsehen werden zusätzlich gebeten, sich bis zum 1. April 2014, 10:00 Uhr, bei der Pressestelle des Bundeswahlleiters unter
pressestelle@bundeswahlleiter.de anzumelden

Die Sitzung des Bundeswahlausschusses wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten (App „Deutscher Bundestag“ oder m.bundestag.de), übertragen.

 

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt