Presse

Pressemitteilung Nr. 09/2014 vom 3. April 2014

Bundeswahlausschuss hat über Beschwerden entschieden

WIESBADEN/BERLIN – Der Bundeswahlausschuss hat sich heute in einer öffentlichen Sitzung mit insgesamt 12 Beschwerden im Zusammenhang mit der Europawahl am 25. Mai 2014 befasst.

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, waren alle Beschwerden ohne Erfolg. Somit sind zur Europawahl – wie schon mit der Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 17. März 2014 verkündet – insgesamt 25 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit Listen für ein Land und oder mit gemeinsamen Listen für alle Bundesländer zur Europawahl zugelassen.

 

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
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