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Pressemitteilung Nr. 15/2014 vom 28. April 2014

Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte und zum barrierefreien Wählen

WIESBADEN – Bei der Europawahl 2014 können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen durch die Bundesregierung erstattet.

Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten (in Baden-Württemberg jeweils die linke obere Ecke). Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern

  • über die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 666456 (0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch die Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt oder
  • direkt bei den Landesvereinen des DBSV, die aus der Liste am Ende dieser Pressemitteilung ersichtlich sind.

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, gewählt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Beim Antrag auf Briefwahl muss kein Grund angegeben werden, warum das Wahllokal am Wahltag nicht aufgesucht werden kann. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des anderen geheimzuhalten.

Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen zur Verfügung:

Baden-Württemberg

  • Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim
    Tel: 06 21 / 40 20 31
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg
    Tel: 07 61 / 3 61 22
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. in Stuttgart
    Tel: 07 11 / 2 10 60-0

Bayern

  • Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. in München
    Tel: 0 89 / 5 59 88-0

Berlin

  • Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V.
    Tel: 0 30 / 8 95 88 - 0

Brandenburg

  • Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. in Cottbus
    Tel: 03 55 / 2 25 49

Bremen

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V.
    Tel: 04 21 / 24 40 16 - 10

Hamburg

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.
    Tel: 0 40 / 20 94 04 - 0

Hessen

  • Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt am Main
    Tel: 0 69 / 15 05 966

Mecklenburg-Vorpommern

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Rostock
    Tel: 03 81 / 77 89 80

Niedersachsen

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover
    Tel: 05 11 / 51 04 - 0

Nordrhein-Westfalen

  • Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein e. V. in Detmold
    Tel: 0 52 31 / 63 00 - 0
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. in Meerbusch
    Tel: 0 21 59 / 96 55 - 0
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. in Dortmund
    Tel: 02 31 / 55 75 90 - 0

Rheinland-Pfalz

  • Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Mainz
    Tel: 0 61 31 / 6 93 97 36

Saarland

  • Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. in Saarbrücken
    Tel: 06 81 / 81 81 81

Sachsen

  • Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e. V. in Dresden
    Tel: 03 51 / 8 09 06 11

Sachsen-Anhalt

  • Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in Magdeburg
    Tel: 03 91 / 2 89 62 39

Schleswig-Holstein

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. in Lübeck
    Tel: 04 51 / 40 85 08 - 0

Thüringen

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. in Weimar
    Tel: 036 43 / 74 29 07

 

Weitere Auskünfte gibt: 
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt