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Pressemitteilung Nr. 25/2014 vom 23. Mai 2014

Repräsentative Wahlstatistik zur Europawahl 2014

WIESBADEN – Bei der achten Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 wird – wie bei den bisherigen Europawahlen auch – eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden dabei in knapp 2.900 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses ist dabei – wie auch bei anderen wahlstatistischen Erhebungen – oberstes Gebot. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Europawahl 2014 werden voraussichtlich im August 2014 vorliegen.

Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Europa- und Bundestagswahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen, altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wähler/-innen und Nichtwähler/-innen im Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern analysiert werden. Auf diese Weise kann ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen werden.

Die repräsentative Wahlstatistik wird nicht in allen Wahlbezirken durchgeführt. Vielmehr werden aus den etwa 75.000 Urnenwahlbezirken rund 2.500 und aus den etwa 15.000 Briefwahlbezirken rund 350 Wahlbezirke als Stichprobe zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen verwendet. Außerdem werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis Wahlberechtigte und Wähler/-innen nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.

Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Urnenwahlbezirke müssen bei der Europawahl 2014 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen. Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Europawahl 2009 mindestens 400 Wählerinnen beziehungsweise Wähler aufgewiesen haben. Schließlich dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.

Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Europawahl stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters zur Verfügung.

 

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt