Presse

Pressemitteilung Nr. 17/19 vom 29. April 2019

Europawahl 2019: Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte und zum barrierefreien Wählen

WIESBADEN – Bei der Europawahl 2019 können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Herstellungskosten werden den Blindenvereinen durch die Bundesregierung erstattet.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – bei den Landesvereinen des DBSV anfordern (siehe Liste am Ende dieser Pressemitteilung).

Wichtig: Da es in jedem Bundesland unterschiedlich große Stimmzettel geben kann und die wählbaren Parteien nicht nur Bundes- sondern auch Landeslisten haben, muss die Wahlschablone mit dem dazugehörigen Informationsmaterial bei dem örtlich zuständigen DBSV-Landesverein angefordert werden.

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei, können Betroffene einen Wahlschein beantragen und damit in einem anderen, barrierefreien Wahlraum im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, wählen. Selbstverständlich besteht immer die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden. So können beispielsweise auch Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Stimmabgabe helfen. Soweit erforderlich, darf die Hilfsperson gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Sie darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse geheimzuhalten.

Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen zur Verfügung:

Baden-Württemberg

  • Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim
    Tel: 06 21 / 40 20 31
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg
    Tel: 07 61 / 3 61 22
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. in Stuttgart
    Tel: 07 11 / 2 10 60-0

Bayern

  • Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. in München
    Tel: 0 89 / 5 59 88-0

Berlin

  • Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V.
    Tel: 0 30 / 8 95 88 - 0

Brandenburg

  • Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. in Cottbus
    Tel: 03 55 / 2 25 49

Bremen

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V.
    Tel: 04 21 / 24 40 16 - 10

Hamburg

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.
    Tel: 0 40 / 20 94 04 - 0

Hessen

  • Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt am Main
    Tel: 0 69 / 15 05 966

Mecklenburg-Vorpommern

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Rostock
    Tel: 03 81 / 77 89 80

Niedersachsen

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover
    Tel: 05 11 / 51 04 - 0

Nordrhein-Westfalen

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. in Meerbusch
    Tel: 0 21 59 / 96 55 - 0
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. in Dortmund
    Tel: 02 31 / 55 75 90 - 0

Rheinland-Pfalz

  • Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Mainz
    Tel: 0 61 31 / 22 33 42

Saarland

  • Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. in Saarbrücken
    Tel: 06 81 / 81 81 81

Sachsen

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. in Dresden
    Tel: 03 51 / 80 90 611

Sachsen-Anhalt

  • Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in Magdeburg
    Tel: 03 91 / 28 96 - 239

Schleswig-Holstein

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. in Lübeck
    Tel: 04 51 / 40 85 08 - 0

Thüringen

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. in Weimar
    Tel: 036 43 / 74 29 07

 

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt