Mitteilungen des Bundeswahlleiters

22. Januar 2015

Übergabe des Berichts der Wahlkreiskommission

Am 22. Januar 2015 wurde in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Bericht der Wahlkreiskommission für die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages von ihrem Vorsitzenden, Herrn Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, dem Bundesministerium des Innern zu Händen von Frau Staatssekretärin Rogall-Grothe übergeben.

Aufgabe der Wahlkreiskommission ist es, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie im Hinblick darauf für erforderlich hält (§ 3 Absatz 3 Bundeswahlgesetz).

Als unabhängiges, weisungsfreies Sachverständigengremium leistet die Wahlkreiskommission mit ihrem Bericht für die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Wahlkreiseinteilung für die jeweils nächste Bundestagswahl maßgebliche Vorarbeit.

Das Bundesministerium des Innern wird den Bericht der Wahlkreiskommission unverzüglich dem Deutschen Bundestag zuleiten und ihn im Bundesanzeiger, dem zentralen amtlichen Publizierungsorgan des Bundes, veröffentlichen. Der Bericht wird außerdem vom Parlament in Form einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden.

 

Nachtrag vom 10. Februar 2015:

Der Bericht der Wahlkreiskommission wurde als Bundestagsdrucksache 18/3980 veröffentlicht.