Aufgaben des Bundeswahlleiters
Der Bundeswahlleiter ist zuständig für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Bundestags- und Europawahlen. Er hat bei beiden Wahlen folgende Aufgaben:
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
- Bildung des Bundeswahlausschusses und Vorsitz von diesem
- Einladungen zu Sitzungen des Bundeswahlausschusses
- Überprüfung der Wahlbewerber und -bewerberinnen auf unzulässige Doppelkandidaturen und Erstellung eines Verzeichnisses der Wahlbewerber und -bewerberinnen
- Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet
- Mitteilung der über die Landeslisten Gewählten an die Landeswahlleitungen
- Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses für das Wahlgebiet
- Prüfung, ob die Wahl nach den wahlrechtlichen Vorschriften erfolgt ist
- Erfassung der eingetragenen wahlberechtigten Deutschen im Ausland
- Einspruchsrecht im Wahlprüfungsverfahren
- Beschaffung und Bereitstellung der Anträge auf Eintragung in die Wählerverzeichnisse für im Ausland lebende Wahlberechtigte (Auslandsdeutsche) zur Teilnahme an der Wahl
- Öffentliche Bekanntmachung der Listennachfolge
Bundestagswahlen
Europawahlen
Stand: 1. Juni 2016