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Aufgaben der Bundeswahlleiterin

Die Bundeswahlleiterin ist zuständig für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Bundestags- und Europawahlen. Sie hat bei beiden Wahlen folgende Aufgaben:

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
  • Bildung des Bundeswahlausschusses und Vorsitz von diesem
  • Einladungen zu Sitzungen des Bundeswahlausschusses
  • Überprüfung der Wahlbewerberinnen und -bewerber auf unzulässige Doppelkandidaturen und Erstellung eines Verzeichnisses der Wahlbewerberinnen und -bewerber
  • Feststellung, welche Wahlkreisbewerbenden im Verfahren der Zweitstimmendeckung gewählt sind
  • Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet
  • Benachrichtigung der über die Landeslisten Gewählten
  • Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses für das Wahlgebiet
  • Prüfung, ob die Wahl nach den wahlrechtlichen Vorschriften erfolgt ist
  • Erfassung der eingetragenen wahlberechtigten Deutschen im Ausland
  • Einspruchsrecht im Wahlprüfungsverfahren
  • Beschaffung und Bereitstellung der Anträge auf Eintragung in die Wählerverzeichnisse für im Ausland lebende Wahlberechtigte (Auslandsdeutsche) zur Teilnahme an der Wahl
  • Öffentliche Bekanntmachung der Listennachfolge

Stand: 2. Januar 2024