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Bundeswahlleiterin

Das Wahlgebiet ist sowohl räumlich als auch organisatorisch stufenartig gegliedert. Auf jeder dieser Stufen werden verschiedene Wahlorgane mit jeweils unterschiedlichem Aufgabenbereich tätig.

Die Bundeswahlleiterin ist sowohl bei der Bundestagswahl als auch der Europawahl neben dem Bundeswahlausschuss Wahlorgan auf Bundesebene.

Weitere Wahlorgane sind bei der Bundestagswahl auf Landesebene Landeswahlleitung und Landeswahlausschuss, auf Wahlkreisebene Kreiswahlleitung und Kreiswahlausschuss, auf Wahlbezirksebene Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherin und Wahlvorstand.

Bei der Europawahl sind weitere Wahlorgane auf Landesebene Landeswahlleitung und Landeswahlausschuss, auf Kreisebene Kreiswahlleitung und Kreiswahlausschuss beziehungsweise bei kreisfreien Städten Stadtwahlleitung und Stadtwahlausschuss, auf Wahlbezirksebene Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherin und Wahlvorstand.

Die Bundeswahlleiterin und ihr Stellvertreter werden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat auf unbestimmte Zeit ernannt. In Fortführung einer alten Tradition, die bis zu den Reichstagswahlen zurückreicht, wird regelmäßig die Präsidentin oder der Präsident des Statistischen Bundesamtes mit den Aufgaben der Bundeswahlleiterin bzw. des Bundeswahlleiters betraut.

Bundeswahlleiterin für Bundestagswahlen und für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 1. Januar 2023 die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes Dr. Ruth Brand.

Die Postanschrift der Dienststelle der Bundeswahlleiterin lautet: 

Die Bundeswahlleiterin
Statistisches Bundesamt
65180 Wiesbaden

Kontaktformular: www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Internet: www.bundeswahlleiter.de

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

§ 8 Abs. 1, § 9 BWG
§ 1 BWO

Europawahl:

§ 5 Abs. 1 EuWG
§ 1 EuWO

Stand: 7. Februar 2023