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Nationale Minderheiten

Nationale Minderheiten in Deutschland sind:

  • die Dänen deutscher Staatsangehörigkeit,
  • die Angehörigen des sorbischen Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit,
  • die Friesen deutscher Staatsangehörigkeit,
  • die Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit.

Unter anderem sind folgende Kriterien maßgeblich:

  • die Vertretung der Ziele und Interessen der Minderheiten
  • die historische Verwurzelung in der Minderheit
  • die Mehrheit der Mitglieder des Parteivorstandes und die Mehrheit der Parteimitglieder müssen der Minderheit angehören
  • die Bekenntnis zum Volkstum der Minderheit
  • die organisatorische Verankerung in der Minderheit

Stand: 17. Januar 2019