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Persönlichkeitswahl

Die Persönlichkeitswahl ist eine Form der Mehrheitswahl, bei der zum Beispiel bei Bundestagswahlen die sich bewerbende Person gewählt wird, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bis zur Bundestagswahl 2021 erhielt die oder der gewählte Abgeordnete dadurch ein sogenanntes Direktmandat und war Vertreterin beziehungsweise Vertreter dieses Wahlkreises. Bei dieser Art der Wahl handelte es sich um eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl.

Ab der Bundestagswahl 2025 wird das Element der Personenwahl eingeschränkt und die Grundsätze der Verhältniswahl werden stärker bewertet. Zwar werden in den Wahlkreisen immer noch die Bewerbenden mit den meisten Erststimmen ermittelt. Jedoch erhalten sie nur dann ein Direktmandat, wenn die Zweitstimmendeckung gegeben ist.

Rechtsgrundlagen

§ 1 Abs. 1 BWG

Stand: 2. Januar 2024