Service

Wahlbriefumschlag

Der Wahlbriefumschlag wird von der zuständigen Gemeinde bei den Unterlagen für die Briefwahl mitversendet, um von der Briefwählerin und vom Briefwähler für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen verwendet zu werden.

Der Wahlbriefumschlag ist rot. Er wird nach dem Muster der Anlage 11 Bundeswahlordnung (BWO) bzw. nach dem Muster der Anlage 10 Europawahlordnung (EuWO) amtlich erstellt. Er enthält die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Gemeindebehörde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle) und die Wahlscheinnummer oder den Wahlbezirk.

In den Wahlbriefumschlag werden der unterschriebene Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag gesteckt. Dann muss er per Post rechtzeitig abgeschickt werden.

Der Wahlbriefumschlag muss innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

§ 28 Abs. 3, § 45 Abs. 4 BWO

Europawahl:

§ 27 Abs. 3, § 38 Abs. 4 EuWO

Stand: 18. Dezember 2023