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Wahlkreiskommission

Die Wahlkreiskommission ist ein parteipolitisch unabhängiges, weisungsfreies Sachverständigengremium, das für die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Wahlkreiseinteilung für die jeweils nächste Bundestagswahl maßgebliche Vorarbeit leistet. Als ständige Wahlkreiskommission wird sie vom Bundespräsidenten berufen.

Aufgabe der Wahlkreiskommission ist es, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie im Hinblick darauf für erforderlich hält.

Zum 23. Dezember 2022 hat die Wahlkreiskommission ihren Bericht für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages an die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Frau Nancy Faeser, übermittelt. Der Bericht der Wahlkreiskommission wurde als Bundestagsdrucksache 20/5200 (77,3 MB) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Bericht dient zwar als maßgebliche Vorarbeit für die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Wahlkreiseinteilung für die nächste Bundestagswahl. Eine Entscheidung über Änderungen der Wahlkreiseinteilung trifft jedoch letztendlich der Deutsche Bundestag allein durch Bundesgesetz.

Rechtsgrundlagen

§ 3 BWG

Stand: 26. Januar 2024