Bei Bundestagswahlen gibt es Kreiswahlvorschläge mit der Bewerberin oder dem Bewerber einer Partei oder einer nicht von einer Partei aufgestellten Einzelbewerberin oder einem Einzelbewerber, sowie Landeslisten von Parteien. Kreiswahlvorschläge müssen bei der jeweiligen Kreiswahlleitung, Landeslisten bei der jeweiligen Landeswahlleitung eingereicht werden. Über die Zulassung entscheidet der Kreiswahlausschuss bzw. der Landeswahlausschuss.
Rechtsgrundlagen
§§ 18 - 28 BWG
§§ 32 - 43 BWO
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