Service

Wahlzeit

Die Wahlräume für die Bundestagswahl sind von 8:00 bis 18:00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet.

Die Landeswahlleitung kann im Einzelfall, sofern besondere Gründe es erfordern, die Wahlzeit mit einem früheren Beginn festsetzen.

Für die Europawahlen gelten die gleichen Regelungen.

Rechtsgrundlagen

Bundestagswahl:

§ 47 BWO

Europawahl:

§ 40 EuWO

Stand: 13. Februar 2023