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Zusammenlegung von Wahlen

Die Zusammenlegung von Landtagswahlen mit einer Parlamentswahl auf Bundesebene (Bundestags- oder Europawahl) fällt in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Landesgesetzgeber. Sie haben daher eigenverantwortlich zu prüfen, ob die zeitgleiche Durchführung verschiedener Wahlen die Grundsätze der formalen Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der im Wahlwettbewerb miteinander stehenden Wahlvorschlagsträger beeinträchtigen kann. In der Staatspraxis ist Grundlage der Kopplung der Wahlen ein „Zusammenlegungsgesetz“ oder eine „Zusammenlegungsverordnung“ des Landesinnenministeriums über die gleichzeitige Durchführung einer Wahl auf Landesebene mit der Wahl zum Bundestag oder zum Europäischen Parlament bzw. ein entsprechender Erlass.

Stand: 13. Februar 2023